Ein Sieg für das Demonstrationsrecht

© Linz gegen Rechts

Linz gegen Rechts Keine Haftung für Demo-AnmelderInnen entschied der Oberste Gerichtshof nach jahrelanger Prozess mit richtungsweisendem Urteil.

Die Schadensersatzklage gegen die SJ Oberösterreich und die KJÖ wurden in letzter Instanz abgewiesen. Die beiden Vorsitzenden der Jugendorganisationen Nina Andree und Raffael Schöberl freuen sich über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und über den Sieg für die Versammlungsfreiheit!
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Demokratie in Gefahr

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Im Namen der Republik ■ Es war vor Weihnachten im Jahr 2017 als bei der Sozialistischen Jugend SJ und der Kommunistischen Jugend KJÖ ein Anwaltsschreiben reinflatterte. Die zwei oberösterreichischen Jugendorganisationen wurden geklagt, weil sie eine Demonstration für das Bündnis „Linz gegen Rechts“ angemeldet hatten.

Von Raffael Schöberl, Vorsitzender der KJÖ

Sie sollten dafür gerade stehen, dass eine unbekannte Person aus der Demo heraus einen Farbbeutel auf die Hausfassade des Lokals „Josef das Stadtbräu“ und dem darüberliegenden Palais des Kaufmännischen Vereins geworfen hatte.

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