Die Chronologie eines „Hammer” Justiz-Falls

Grassl
© Franz Hausner

Aktion Neue Rechte und antifaschistische Aktion ■ Zuerst war im UHUDLA Internetzt ein Text von der Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek gegen die sachwarzblaue Bundesregierung. „Oh du mein Österreich! Da bist du ja wieder!“ Dann ein Foto des Bildreporters Franz Hausner über den Widerstand gegen die Staatsmacht. Am 31. Oktober 1980 trat der Schriftsteller Gerald Grassl in Begleitung von Kulturschaffenden und Elfriede Jelinek seine Haftstrafe an. Und jetzt liefern wir die dazugehörende Historie und was damals geschah.

Text von Gerald Grassl, erschinen in der Zeitschrift der österreichischen Alfred Klahr Gesellschaft in der 2. Ausgabe des Jahres 2019

Am 17. Juni 1977 auf der Kennedybrücke

Früher war der 17. Juni – in Erinnerung an den Aufstand in der DDR im Jahr 1953 – ein Anlass für rechte bis neonazistische Organisationen, Demonstrationen und Kundgebungen zu veranstalten.

So kündigte die Studentenorganisation Aktion Neue Rechte (ANR) für den 17. Juni 1977, einen Freitag, auf fünf Plätzen in Wien Kund gebungen zum „Tag der Deutschen Einheit“ an, wobei auf ihren diesbezüglichen Flugblättern diese „Deutsche Einheit“ auch immer Österreich, Südtirol sowie Teile Polens und der Tschechoslowakei umfasste.Es bildete sich hierauf ein antifaschistisches Komitee, das ein Verbot dieser neofaschistischen Provokationen durchsetzen konnte. Gleichzeitig rief das Personenkomitee zu antifaschistischen Kundgebungen an den von den Neonazis angekündigten Plätzen auf, die behördlich bewilligt wurden.

Ich wohnte damals in der Felberstraße im 14. Bezirk und begab mich zur Kennedybrücke im benachbarten 13. Bezirk. Dort befanden sich bereits etwa ein Dutzend paramilitärisch gekleidete Mitglieder der ANR (ganz in Schwarz, mit Stiefeln und roten Armbinden mit weißem Kreis, in dessen Mitte ein stilisierter Adler prangte), und verteilten Flugblätter. Außerdem etwa 40 bis 50 AntifaschistInnen, die meisten von ihnen waren Überlebende aus Konzentrationslagern und RemigrantInnen aus Exilländern. Wir waren nur drei Genossen von der Kommunistischen Jugend (KJÖ). Im weiten Kreis um uns etwa 50 Polizisten, die unsere Aufforderung, den ANR-Spuk zu stoppen, jedoch ignorierten. Plötzlich begann zwischen den älteren AntifaschistInnen und den ANRlern ein Gerangel.

Auf einmal umkreisten mich drei Typen der ANR, schlugen mich nieder und traten auf mich ein.

Ich sagte zu meinen KJÖ- Genossen: „Gegen diese militanten Typen haben wir keine Chance.“ Aus dem Augenwinkel sah ich, wie eine ältere Dame, es war die antifaschistische Widerstandskämpferin und KPÖ-Aktivistin Anna Opferkuh, zu Boden stürzte. Ich ging davon aus, dass sie niedergeschlagen worden war und wollte ihr zu Hilfe eilen. Erst im Verlauf des danach gegen mich angestrengten Prozesses erfuhr ich den wahren Sachverhalt: Die Frau wollte einem ANRler die Flugblätter entreißen, dieser ließ die Papiere jedoch blitzartig aus, worauf sie rückwärts stürzte.

Ich erlitt dabei eine Kopfverletzung und Hautabschürfungen. Ich krümmte mich, öffnete die Schnalle des Gürtels, zog ihn heraus und schlug damit zu meiner Verteidigung um mich. Die Angreifer wichen zurück. Während dieser Aktion war meine Umhängetasche weggeflogen. Ich begann alles einzusammeln, da kam ein Polizist in Begleitung eines ANRlers auf mich zu und wollte meine Daten wissen, denn der Bursche von der ANR hatte über dem Auge ein kleines Cut und erstattete nun Anzeige gegen mich wegen Körperverletzung. Mir war unbehaglich zumute, denn neben dem Polizisten stand ein weiterer ANRler, der alles mitschrieb. Danach brachten mich Genossen in ein Krankenhaus, wo zahlreiche Hämatome und eine Gehirnerschütterung festgestellt wurden. Die Ärzte erstatteten nach Vorschrift eine Anzeige gegen „Unbekannt“. Später konnten die drei ANR-Schläger von der Kennedybrücke tatsächlich ausgeforscht werden

Gegenüber der Felberstraße-Häuserfront befindet sich eine Ziegelmauer entlang der West-Bahn. Am Tag darauf trat ich aus dem Haustor. Auf der anderen Seite war auf der Mauer in großen Lettern zulesen: „ANR – wir kommen!“ Angesichts dessen wurde mir schon „anders“. In den folgenden Monaten gab es immer wieder Anrufe nach Mitternacht mit Morddrohungen. Ich war damals Buchhändler in der Zentralbuchhandlung der KPÖ. Es war Vorweihnachtszeit, die letzten Kunden verließen das Geschäft, der Filialleiter schloss hinter mir zu. Ich war fast schon beim Stephansplatz, als ich den Ruf „Genosse Grassl!“ hörte. Ich drehte mich um, sah ein Auto, das mit den Scheinwerfern blinkte, und ging auf das Auto zu. Als ich es erreichte, gingen wie auf Kommando die Autotüren auf und vier paramilitärisch gekleidete Typen kamen lachend hervor. In Panik lief ich zur Buchhandlung zurück und trommelte gegen die Eingangstür, bis mir der verwunderte Filialleiter öffnete.
Der von September bis November 1977 stattfindende Prozess gegen die drei ANR-Schläger endete mit deren Freisprüchen, und alle rechneten natürlich damit, dass nun erst recht auch ich einen Freispruch erhalten werde. Aber es kam anders.

Seltsam war bereits, dass der „berüchtigte“ Presserichter Ernest Maurer für meinen Fall zuständig war

In meiner Angelegenheit ging es um eine Strafgerichts- und nicht um eine Pressesache. Ernest Maurer entschied bei Klagen gegen die Volksstimme in jedem Fall zuungunsten des Zentralorgans der KPÖ in Fällen gegen rechtsextreme Medien aber immer zugunsten der Beklagten. Ein besonders eklatanter Fall war 1983, als Maurer dem Kriegsverbrecher Robert Jan Verbelen, der 1947 in Belgien in Abwesenheit zumTode verurteilt worden war (und danachin Wien lebte), in seiner Klage gegen den Volksstimme- Redakteur Alfred Schiemer Recht gab und Schiemer wegen Presse-Ehrenbeleidigung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 8.000,– Schilling verurteilte. 1977 hatte Maurer der Kameradschaft Prinz Eugen in ihrer Klage gegen die kommunistische Schwechater Rundschau Recht gegeben.

Eine junge Rechtsanwältin, die allerdings auf Wirtschaftsangelegenheiten spezialisiert war, stellte sich kostenlos für meine Verhandlung zur Verfügung. Nach sechs Hauptverhandlungen wurde ich am 16. Juni 1978 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.600,– Schilling oder 20 Tagsätze verurteilt (ca. 170,– Euro, damals mehr als die Hälfte meines Monatsgehalts). Die Zeugenaussagen, die meine Darstellung bestätigten, wurden allesamt als „unglaubwürdig“ und in den Aussagen„ widersprüchlich“ qualifiziert, die Mitglieder der ANR (von denen – offensichtlich abgesprochen – jeder Wort für Wort das gleiche sagte) waren für Ernest Maurer allesamt „glaubwürdig“.Viele Medien (auch aus dem Ausland) berichteten über das Skandalurteil. Wir gingen in Berufung, das Urteil wurde bestätigt, weil unsere Berufung einen Formfehler enthielt.

Es ist nicht möglich, sich danach einfach an den Obersten Gerichtshof (OGH) zu wenden, denn dies kann nur die Generalprokuratur (Oberstaatsanwaltschaft). Anfang Dezember 1979 wurde auch dort das Urteil bestätigt. Inzwischen war der spätere KPÖ-Vorsitzende Walter Silbermayr mein Rechtsanwalt. Nach dem Urteilsspruch kam der Generalprokurator zu uns und versuchte mich zu „trösten“: Die Höchstrichter wären zwar von meiner Unschuld überzeugt, doch wegen des Formfehlers in der Berufung hätten sie gar nicht anders entscheiden können. Was nun? Ich kündigte an, dass ich dieses Urteil einfach verweigern werde.Walter Silbermayr wollte wissen, wie ich mir das genau vorstellen würde. Meine Antwort: „Ich bezahle das nicht.

Wenn sie kommen, um mich für die Haft zu holen, lade ich alle meine Freunde in die Wohnung ein

Bei dem Rummeel sollen sie mich dann erst einmal mitnehmen.“ Darauf Silbermayr: „Die kündigen sich aber nicht an, sondern kommen irgendwann um fünf Uhr früh. Wenn du einen Mucks machst, hast du auch noch Widerstand gegen die Staatsgewalt am Hals.“ Und weiter: „Die Geldstrafe ist ja gar nicht so hoch. Mit sechs Hauptverhandlungen und je einer Berufungs- und OGH- Verhandlung werden aber die Gerichtskosten enorm hoch sein.“

Ich beschloss, am 1. Jänner 1980 im Wiener Amerlinghaus einen unbefristeten Hungerstreik zu beginnen. Eine Woche vor Weihnacht erhielt ich vom damaligen Justizminister Christian Broda (SPÖ) ein Telegramm. Er lade mich zu einem Gespräch ins Ministerium ein. Das Gespräch dauerte etwa eine Stunde. Wir diskutierten, ob es sich um ein politisches oder ein strafrechtliches Urteil handle. Zum Schluss zwinkerte er mir zu: „Genosse“,Broda sprach mich mit „Genosse“ an, „hast du eigentlich das Urteil schriftlich? Vielleicht hast dich verhört, und im endgültigen Urteil steht ganz was anderes drinnen.“ Aha! Soläuft der Hase. Eine typisch österreichische „Lösung“, dachte ich. Ich sagte den Hungerstreik ab und wartete auf das schriftliche Urteil, das nach den Feiertagen eintraf. Ich hatte mich natürlich nicht verhört. Erstaunlich war, dass die Gerichtskosten mit insgesamt nur 1.000,– Schilling beziffert wurden.

Anlässlich des Jubiläums der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags gab es am 15. Mai 1980 eine große offizielle Festveranstaltung der Regierung, zu der die Außenminister der Signatarstaaten (Sowjetunion, Großbritannien, USA und Frankreich) eingeladen waren. Die KJÖ hatte mittlerweile eine eigene Broschüre über meinen Fall herausgegeben und an die Botschaften der Länder geschickt. Dazu die Ankündigung, dass ich am 15. Mai 1980 im Amerlinghaus einen unbefristeten Hungerstreik beginnen werde.

Erneut erhielt ich prominente Post. Diesmal vom Bundespräsidenten Rudolf Kirchschläger.

Er informierte mich, dass er in meiner Angelegenheit vier Anfragen an das Parlament gestellt habe, doch darauf noch keine Antwort erhalten habe, somit sei das Urteil noch nicht rechtsgültig. Daher ersuche mich Bundespräsident Kirchschläger, nicht in den Hungerstreik zu treten, sondern erst die Antwort des Parlaments abzuwarten. Also – viel zu höflich, wie ich bin – sagte ich den Hungerstreik neuerlich ab.

Kaum waren die vier Außenministerwieder zu Hause, erhielt ich neue Post vom Herrn Bundespräsidenten: Er bedaure, doch die österreichische Justiz sei unabhängig, daher… Er forderte mich auf, an ihn ein „Gnadengesuch“ zu senden. Ich antwortete ihm, weshalb ich das Urteil nicht anerkennen könne und ihm daher auch kein entsprechendes Gesuch senden werde. Ab nun kam mehrmals der Gerichtsvollzieher, schaute sich in meiner Wohnung um, ob er etwas pfänden könne, fand aber nichts.

Am Freitag, den 31. Oktober 1980 ging ich in Begleitung von etwa 25 Kulturschaffenden, darunter die Schriftstellerin Elfriede Jelinek und der Journalist und ehemaligen UHUDLA Chefredakteur Lutz Holzinger zum Strafantritt ins Landesgericht II am Hernalser Gürtel. Wir verabredeten uns um 10 Uhr zu dieser Aktion. Weil auch Helmut Qualtinger und André Heller ihre Teilnahme angekündigt hatten, gab es vor dem Eingang zum LG II einen ziemlich großen Presserummel.

Qualtinger und Heller kamen nicht. Es hieß, dass sie am Abend in einem Beisl „untergegangen“ waren.

Wir drängelten in den Aufnahmeraum, und Elfriede Jelinek sagte zum stellvertretenden Direktor, dass sich alle Anwesenden mit mir mitverurteilt fühlen, daher möchte jetzt jede und jeder einen halben Tag einsitzen und am Abend gehen wir gemeinsam wieder nach Hause. Ich befand mich in der Mitte der Leute. Plötzlich standen zwei kräftige Polizisten neben mir, stemmten mich an den Ellbogen hoch, und ich schwebte über meinen Freunden aus dem Raum und betrat erstmals in meinem Leben eine Gefängniszelle.

Um etwa 13 Uhr wurde ich in den Gang vor dem Direktionszimmer geführt. Alle meine FreundInnen waren noch da. Lutz Holzinger sagte: „Wir haben beschlossen, dass wir das Geld für deine Strafe sammeln und den Betrag heute einzahlen.“ Ich bedankte mich für die Beteiligung an der Aktion, sagte aber, dass ich keinesfalls die Haft abbrechen möchte und dass meine FreundInnen wegen mir sicher keine Angst haben müssten. Wir verabschiedeten uns herzlich lachend.

Zuvor hatte ich in einem Brief an das Justizministerium darum gebeten, mir eine Einzelzelle, die Mitnahme einer Schreibmaschine, von 20 Büchern und freien Postverkehr zu gestatten. All das wurde mir zugesagt. Normalerweise wird einem Häftling einmal pro Wocheein Besuch gestattet. Nun kam täglich eine Delegation, etwa von Amnesty International, vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, vom Zentralkomitee der KPÖ, und natürlich Jugendorganisationen von Sozialistischer Jugend, JG, Junge ÖVP, KJÖ bis zu den Pfadfindern, um sich persönlich über meine Befindlichkeit zu erkundigen. Meine Lebensgefährtin konnte mich daher während meiner Haftzeit nur einmal für 30 Minuten sehen.

Beim Hofrundgang war mir ab der Zellentür soetwas wie ein persönlicher Bewacher zugeteilt

Am Dienstag Abend wurde ich in die Direktion gebracht. Auf dem Tisch des Direktors lagen Zeitschriften mit Artikeln über die Freitag-Aktion. Er machte mir einen Vorschlag: „Sie haben ein Viertel der Strafe schon abgesessen. Wir Justizbeamte machen nun eine Kollekte und bezahlen Ihre Reststrafe.“ Entrüstet lehnte ich ab. Jahre später bereute ich diesen falschen Stolz, denn DAS wäre wohl der „Hammer“ gewesen: Justizbeamte sammeln Geld, damit ein Antifaschist aus der Haft frei kommt!

Für den letzten Hafttag hatten sich Freunde angemeldet, die mich mit Transparenten vom Landesgericht abholen wollten. Die Beamten setzten mich um 5 Uhr früh vor die Tür. Es war sehr kalt und es gab Nieselregen. Was mir während der Haftzeit extrem abgegangen war: gewohntes Sexualleben und normaler Kaffee. Außerdem war während der Nacht ständig gedämpftes Licht, und jede halbe Stunde öffnete sich die Kontrollklappe (viele Jahre später erfuhr ich,dass ich vom Ministerium als „suizidgefährdet“ eingestuft worden war). Ich hielt ein Taxi auf, und es ging nach Hause. Endlich wieder der Duft von gutemKaffee! Kurz darauf, um 7 Uhr, klopftees an der Tür. Der Gerichtsvollzieherstand davor und begehrte Einlass. Warum? „Ich komme gerade aus dem Gefängnis!“ Darauf er: „Ich weiß, aber die Gerichts kosten sind noch offen.“ Ich lud ihn auf eine Tasse Kaffee ein undgab ihm den Tausender.

Abschluss Informationen:
Einer meiner ANR-Angreifer starb vor ca. 20 Jahren an Magenkrebs. Er war Immobilienhändler geworden. In seinem Keller fand man ein großes Waffenlager. Ein zweiter ANR-Angreifer wurde Rechtsanwalt und ist heute Spitenfunktionär der FPÖ Niederösterreich. Was aus dem dritten ANRler wurde, weiß ich nicht. Alle drei wurden später mehrmals wegen Gewalttaten verurteilt. Mich wundert nur, wie der eine vor diesem Hintergrund Rechtsanwalt werden konnte. Am 15. Dezember 1981 wurde die ANR vom Verfassungsgerichtshof wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verboten. Im großen ANR-Geschworenenprozess von Oktober 1983 bis April 1984 saßen neben Gottfried Küssel auch zwei „meiner“ Angreifer auf der Anklagebank.

Der Presserichter Ernest Maurer behauptete immer, keiner Partei anzugehören, wurde jedoch im Jahr 2000 vonder FPÖ als Mitglied des ORF-Kuratoriums vorgeschlagen. Aufgrund von Protesten trat er kurz darauf wieder von dieser Position zurück. Im Dezember 2006 setzte Maurer als Vorsitzender des Berufungssenats am Oberlandesgericht Wien die dreijährige unbedingte Haftstrafe für den britischen Holocaust-Leugner David Irving zur Bewährung aus. Maurer begründete dieses neuerliche Skandalurteil mit dem „bisher untadeligen Wandel“ jenes Mannes, der lange und beharrlichden Holocaust leugnete, und der Tatsache, dass die Irving zur Last gelegte Straftat zeitlich bereits so weit zurück liege. Maurers Lebenspartnerin, die Verfassungsrichterin Brigitte Bierlein, wurde Ende Mai 2019 von Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit der Bildung einer Übergangsregierung beauftragt.

Noch ein paar Anmerkungen:
Die Skandalurteile von Ernest Maurer sind in einer Publikation dokumentiert: Alexander Mensdorf: Im Namen der Republik. Rechtsextremismus und Justiz in Österreich. Wien: Löcker Verlag 1990. Darin sind auch Auszüge aus dem Urteil 3U 673/77 gegen Gerald Grassl abgedruckt: „Die Zeugen [der ANR, Anm.] Max Höfer, Harald Schmidt, Georg Gasser und Martin Neidthart brachten in ihren Aussagen […] eine sehr präzise Darstellung des Sachverhal-tes, wobei Widersprüche untereinander nicht gegeben waren […]. Aus diesen Zeugenaussagen war […] der Eindruck zu gewinnen, dass die Gehässigkeiten den politisch Andersdenkenden gegenüber nicht in diesem Maße ausgeprägt war. Die Genannten zeigten sich in ihrer Vernehmung wesentlich sachlicher und waren in keiner Weise emotionsgeladen.“ Über Gerald Grassl heißt es im Urteil: „Aufgrund des vom Beschuldigten gewonnenen persönlichen Eindruckes scheint dieser leicht mitzureißen zu sein und fehlt ihm die Toleranz gegenüber politisch Andersdenkender.

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